Verantwortungsbewusstes Spielen: Hilfe, Limits und Sperren im Überblick

Glücksspiel kann süchtig machen. Diese Seite nennt die Stellen, die kostenlos und anonym helfen, und die Instrumente, die das Gesetz dafür vorsieht.

Schwarzer Telefonhörer allein auf einem weißen Schreibtisch, darunter eine dünne rote Linie
Abb. 17 Kostenlos, anonym, auch für Angehörige Eigene Darstellung

Kostenlose Beratung

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) berät kostenlos und anonym: 0800 1372700 (bioeg.de).

Wer diese Stelle unter dem Namen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kennt, sucht richtig: deren Aufgaben liegen inzwischen beim BIÖG. Die Rufnummer ist dieselbe geblieben.

Die Beratung ist unabhängig davon, ob bereits eine Sperre besteht, und auch dann erreichbar, wenn noch keine Entscheidung getroffen ist. Es entstehen keine Kosten, und es muss kein Name genannt werden.

Was das Gesetz vorsieht

Sperre. Über das zentrale Sperrsystem OASIS kann sich jede Person selbst sperren lassen (§ 8a Abs. 1 GlüStV 2021). Der Antrag ist kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021) und wirkt spielformübergreifend bei allen angeschlossenen Anbietern. Die Sperre endet nur auf eigenen schriftlichen Antrag; Verfahren und Fristen stehen auf OASIS-Sperre aufheben.

Einzahlungslimit. Es gilt anbieterübergreifend und darf grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen (§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021). Ohne festgelegtes Limit darf gar nicht gespielt werden (§ 6c Abs. 1 S. 6 GlüStV 2021).

Einsatz- und Tempogrenzen. Höchstens 1 € je Spiel (§ 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV 2021), im Durchschnitt mindestens 5 Sekunden je Spiel (§ 22a Abs. 6 S. 1 GlüStV 2021), kein Parallelspiel (§ 22a Abs. 10 GlüStV 2021) und keine Jackpots (§ 22a Abs. 8 S. 2 GlüStV 2021).

Was diese Grenzen praktisch bedeuten, rechnet der Limit-Rechner vor, und zwar mit dem erwarteten Verlust, nicht mit der möglichen Spielzeit.

Woran ein Problem erkennbar wird

Typische Warnzeichen sind: Einsätze, die nicht mehr zum eigenen Einkommen passen; der Versuch, Verluste durch weitere Einsätze auszugleichen; das Verbergen des Spielens vor Angehörigen; Geldaufnahme für das Spiel; und das Gefühl, nicht aufhören zu können.

Wer eines dieser Zeichen bei sich oder einer anderen Person bemerkt, muss keine Diagnose abwarten. Die Beratung unter 0800 1372700 ist auch für Angehörige da. Auf Antrag Dritter kann außerdem eine Fremdsperre eingetragen werden; vor der Eintragung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 8a Abs. 3 GlüStV 2021).

18+. Angebote richten sich ausschließlich an volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Was eine Sperre abdeckt und was nicht

Das Sperrsystem ist ausdrücklich spielformübergreifend angelegt (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021): „Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem errichtet und unterhalten.“ Eine eingetragene Sperre wirkt deshalb nicht nur bei einem Anbieter und nicht nur online. Sie greift bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern, also auch bei Sportwetten und beim Zutritt zu Spielhallen und Spielbanken. Wer sich sperren lässt, um das Online-Spiel zu beenden, sperrt sich damit auch für die stationären Angebote, und das ist beabsichtigt.

Ebenso wichtig ist die Grenze dieses Schutzes. Angeschlossen sind die Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Ein Angebot ohne Erlaubnis ist an das System nicht angebunden, führt kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und kennt die Sperre nicht. Eine Sperre schützt also genau dort, wo reguliert wird, und an keiner anderen Stelle. Dass Angebote ohne Erlaubnis erreichbar bleiben, ändert nichts an ihrer Rechtslage; prüfen lässt sich eine einzelne Adresse im Legal-Check.

Der Eintrag kann auch auf Antrag Dritter erfolgen, etwa durch Angehörige oder durch einen Anbieter, der Anhaltspunkte für ein problematisches Spielverhalten hat (§ 8a Abs. 1 GlüStV 2021). Vor der Eintragung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Irrtum bei der Dauer

Die häufigste Fehlannahme betrifft das Ende der Sperre. Sie beträgt mindestens 12 Monate, sofern kein kürzerer Zeitraum beantragt wird, und 3 Monate dürfen dabei nicht unterschritten werden (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Wer bei der Beantragung eine kürzere Dauer angibt, hat gesetzlich 3 Monate beantragt (§ 8a Abs. 6 S. 2 GlüStV 2021).

Entscheidend ist der zweite Teil: nach Ablauf dieser Frist endet die Sperre nicht von selbst. § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 bestimmt, dass eine Aufhebung nur auf schriftlichen Antrag möglich ist, und zwar auch dann, wenn bei der Beantragung eine bestimmte Laufzeit genannt wurde. Ohne Antrag bleibt die Sperre bestehen. Für den Schutz ist das die richtige Konstruktion, für die Erwartung vieler Betroffener ist es eine Überraschung, und es ist der Grund, warum die Frage nach dem Aufheben so häufig gestellt wird. Das Verfahren mit Zuständigkeit und Fristen steht auf OASIS-Sperre aufheben.

Betrieben wird das System vom Regierungspräsidium Darmstadt (Land Hessen). Es ist damit eine Behörde und kein Anbieter, die über Eintragung und Aufhebung entscheidet, und der Weg dorthin führt nicht über ein Spielerkonto.

Häufige Fragen zu Hilfe und Schutz

Wo bekomme ich sofort und kostenlos Hilfe?

Beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unter 0800 1372700. Die Beratung ist kostenfrei und anonym, ein Name muss nicht genannt werden. Sie ist auch für Angehörige da und unabhängig davon, ob schon eine Sperre besteht.

Wie sperre ich mich selbst?

Über einen Sperrantrag im zentralen System OASIS (§ 8a Abs. 1 GlüStV 2021). Der Antrag kann bei der zuständigen Behörde oder über einen angeschlossenen Anbieter gestellt werden und ist kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021). Die Sperre wirkt spielformübergreifend bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern, also auch bei Sportwetten und in Spielhallen.

Wie lange gilt eine Selbstsperre mindestens?

Mindestens ein Jahr, sofern kein kürzerer Zeitraum beantragt wird; drei Monate dürfen dabei nicht unterschritten werden (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Wird eine kürzere Dauer angegeben, gilt das gesetzlich als Angabe von drei Monaten.

Endet die Sperre nach Ablauf dieser Zeit automatisch?

Nein. Sie endet nur auf eigenen schriftlichen Antrag (§ 8b Abs. 1 GlüStV 2021). Ohne Antrag bleibt sie bestehen. Das Verfahren mit allen Fristen steht auf OASIS-Sperre aufheben.

Kann ich mein Einzahlungslimit selbst niedriger setzen?

Ja. Der gesetzliche Höchstwert von 1.000 € im Monat (§ 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021) ist eine Obergrenze, kein Vorgabewert. Ein individuell niedrigeres Limit ist jederzeit möglich und wirkt anbieterübergreifend über LUGAS. Ohne festgelegtes Limit ist eine Teilnahme gar nicht zulässig (§ 6c Abs. 1 S. 6 GlüStV 2021).

Woran erkenne ich, dass ein Angebot nicht erlaubt ist?

Am fehlenden Eintrag in der amtlichen Whitelist, prüfbar pro Domain im Legal-Check. Praktisch bedeutet ein fehlender Eintrag: keine Anbindung an OASIS, kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und kein Weg über die deutsche Aufsichtsbehörde. Genau diese Schutzmechanismen fehlen dort.

Warum stehen auf dieser Seite keine Anbieter?

Weil das hier nicht hingehört. Diese Seite und die Spielerschutz-Daten enthalten bewusst keine Anbieter-Verweise, keine Partner-Links und keine Werbeflächen. Die Begründung steht in der Methodik.