Amtliche Steuerdaten · nächste Veröffentlichung 21.08.2026

Marktzahlen: das legale Einsatzvolumen aus der Automatensteuer

Der Bund veröffentlicht monatlich, wie viel Virtuelle Automatensteuer eingegangen ist. Aus dieser einen Zahl lässt sich das legale Einsatzvolumen zurückrechnen, wenn man die Bemessungsgrundlage richtig liest.

Weißes Endlospapier in Leporello-Falten auf einem Schreibtisch, eine Falte mit rotem Faden markiert
Abb. 05 Die Reihe stammt aus den Anlagentabellen der Monatsberichte Eigene Darstellung

Zwei Ebenen, nicht eine

Ebene 1 — der amtliche Fakt. Das Steueraufkommen der Virtuellen Automatensteuer. Diese Zahl stammt vom Bundesministerium der Finanzen, wir haben sie nicht berechnet.

Ebene 2 — unsere Rechnung. Das daraus zurückgerechnete Einsatzvolumen. Das ist ausdrücklich unsere Berechnung, keine amtliche Zahl. Die Formel steht daneben, damit sie angreifbar ist: wer sie bestreitet, bestreitet die Formel, nicht uns.

Die Formel

Einsatz = Steuer × 105,3 ÷ 5,3

§ 36 RennwLottG: die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage nach § 37 RennwLottG. § 37 RennwLottG: Bemessungsgrundlage ist der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer; die Steuer steckt im Einsatz. Effektiver Satz auf den Brutto-Einsatz: 5,3 ÷ 105,3 = 5,033 %. Faktor: × 19,868.

Virtuelle Automatensteuer in Mio. €, Jahreswerte des Statistischen Bundesamtes

Steueraufkommen je Jahr

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Virtuelle Automatensteuer je Jahr in Millionen Euro, Quelle Statistisches Bundesamt. 2022: 430 Mio. €; 2023: 264 Mio. €; 2024: 214 Mio. €
Reihe 1: Jahreswerte, Quelle Statistisches Bundesamt (Destatis)
Jahr Steuer (amtlich) Einsatzvolumen (unsere Rechnung) Quelle
2022 ≈ 430,000 Mio. € ≈ 8,54 Mrd. € Statistisches Bundesamt (Destatis)
2023 264,398 Mio. € 5,25 Mrd. € Statistisches Bundesamt (Destatis)
2024 ≈ 214,000 Mio. € ≈ 4,25 Mrd. € Statistisches Bundesamt (Destatis)

Zwischen 2022 und 2023 ist das Aufkommen um 38,5 % gefallen — von 430 Mio. € auf 264,398 Mio. €. Das ist der auffälligste Befund der Reihe: der legale Markt ist nach der Regulierung nicht gewachsen, sondern deutlich geschrumpft.

Zwei unabhängige amtliche Quellen

Die beiden Reihen stammen aus voneinander unabhängigen amtlichen Quellen und stimmen im Niveau überein: Destatis weist für 2022 rund 430 Mio. € und für 2023 264,398 Mio. € aus, ein Rückgang von rund 38,5 %. Der aus den BMF-Anlagentabellen gelesene Wert für das erste Halbjahr 2026 (116,435 Mio. €) fügt sich in dieses Niveau ein und bestätigt damit, dass in der Anlagentabelle die richtige Spalte gelesen wurde, nämlich die Bundessumme. Über die Richtung sagt er etwas anderes: auf den Monat umgerechnet liegt das erste Halbjahr 2026 bei 19,41 Mio. € und damit über 2024 (17,83) und über Januar bis August 2025 (17,80). Der starke Rückgang von 2022 bis 2024 ist der belastbare Befund; seither ist die Reihe flach und zuletzt wieder leicht gestiegen. Wer Zeiträume unterschiedlicher Länge unnormiert nebeneinanderlegt, liest hier leicht einen Trend, den die Zahlen nicht hergeben.

Wir führen die Reihen deshalb getrennt und mischen sie nicht: jede behält ihre Quelle. Zwei voneinander unabhängige amtliche Quellen, die im Niveau übereinstimmen, sind belastbarer als eine längere Reihe gemischter Herkunft.

Reihe 2: aus den Anlagentabellen der BMF-Monatsberichte gelesen · die Perioden sind unterschiedlich lang, vergleichbar ist deshalb nur die Spalte „je Monat“
Periode Steuer (amtlich) je Monat Einsatzvolumen (unsere Rechnung) Quelle Stand
Januar bis August 2025 142,387 Mio. € 17,80 Mio. € 2,83 Mrd. € BMF-Monatsbericht, Anlagentabelle (davon-Zeile), kumuliert Jan–Aug 2025
Januar bis Juni 2026 116,435 Mio. € 19,41 Mio. € 2,31 Mrd. € BMF-Monatsbericht, Anlagentabelle (davon-Zeile), kumuliert Jan–Jun 2026
Juni 2026 23,467 Mio. € 23,47 Mio. € 0,47 Mrd. € BMF-Monatsbericht, Anlagentabelle (davon-Zeile) Monat Juni 2026

„≈“ bedeutet, dass die Quelle einen gerundeten Wert ausweist. Das Einsatzvolumen ist auf zwei signifikante Stellen gerundet; eine genauere Angabe wäre Scheingenauigkeit, weil sie eine Präzision behauptet, die die Rückrechnung nicht hat. Die Steuer wird bis zum 15. des Folgemonats selbst angemeldet. Die Einnahmen eines Monats spiegeln daher überwiegend die Einsätze des Vormonats (Kassen-, nicht Entstehungsprinzip).

Wie wir sicherstellen, dass die richtige Zeile gelesen wurde

Prüfsumme

Die Komponentenzeile steht in der Anlagentabelle des Monatsberichts, nicht in dessen HTML-Teil. Damit ein Lesefehler nicht unbemerkt bleibt, addieren wir alle Unterzeilen und vergleichen sie mit der veröffentlichten Aggregatzeile.

Rennwett- und Lotteriesteuer, Juni 2026: Komponenten in Mio. €
Rennwetten (Totalisator) 0,499
Buchmacherwetten 0,052
Lotteriesteuer 183,794
Sportwettensteuer 35,528
Online-Pokersteuer 3,516
Virtuelle Automatensteuer 23,467
Summe der Komponenten 246,856
Veröffentlichte Aggregatzeile 246,857

Die Summe der davon-Zeilen ergibt 246,856 Mio. €, die veröffentlichte Aggregatzeile 246,857 Mio. €, also eine Einheit Rundungsdifferenz. Der Abgleich ist die Prüfsumme dafür, dass die richtige Spalte gelesen wurde.

Gegenprobe

Gegenprobe aus einem zweiten Dokument: der BMF-Monatsbericht zum Mai 2026 weist 1.032,490 Mio. € kumuliert (Jan–Mai) aus. Plus der Juni-Aggregatzeile von 246,857 Mio. € ergibt das 1.279,347 Mio. €, genau die kumulierte Zahl der Juni-Übersicht (1.279,347 Mio. €).

28 Monate (2024-03 bis 2026-06) · Aggregat in Mio. € · Quelle BMF-Monatsbericht, Kapitel Steuereinnahmen

Monatliche Reihe: Rennwett- und Lotteriesteuer

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Rennwett- und Lotteriesteuer je Monat in Mio. Euro. 2024-03: 201; 2024-04: 204; 2024-05: 202; 2024-06: 203; 2024-07: 200; 2024-08: 188; 2024-09: 205; 2024-10: 179; 2024-11: 205; 2024-12: 250; 2025-01: 240; 2025-02: 210; 2025-03: 190; 2025-04: 218; 2025-05: 191; 2025-06: 214; 2025-07: 166; 2025-08: 195; 2025-09: 198; 2025-10: 207; 2025-11: 223; 2025-12: 210; 2026-01: 203; 2026-02: 228; 2026-03: 201; 2026-04: 204; 2026-05: 197; 2026-06: 247

Was diese Reihe ist — und was nicht. Sie zeigt das Aggregat der Rennwett- und Lotteriesteuer. Darin stecken Lotteriesteuer, Sportwettensteuer, Online-Pokersteuer, Rennwetten und die virtuelle Automatensteuer zusammen. Sie ist also nicht die Slot-Komponente und darf nicht als solche gelesen werden.

Ihr Wert liegt in zwei Dingen. Sie ist die Prüfsumme: die Komponenten eines Monats müssen sich zu diesem Wert addieren, genau der Abgleich, der oben für Juni 2026 offengelegt ist. Darüber hinaus ist sie selbst eine vollständige monatliche Reihe aus der Primärquelle, ohne Schätzung und ohne Interpolation.

Geprüft haben wir sie gegen sich selbst: für jedes aufeinanderfolgende Monatspaar muss der Sprung im kumulierten Wert dem Monatswert entsprechen. Das trifft auf alle 28 Monate zu (Toleranz 2 Mio. € für Rundungen). Rot markiert sind die Januar-Werte, an denen die Kumulation neu beginnt.

Fehlende Monate

Vor 2024-03 liegen die Monatsberichte unter einem anderen Adressschema; diese Ausgaben sind noch nicht erfasst. Die Reihe beginnt deshalb dort, wo sie belegt ist; nach hinten geschätzt wird sie nicht.

Lücken in der Reihe

Die monatliche Reihe ist noch nicht vollständig. Die Komponentenzeile „Virtuelle Automatensteuer“ steht nur in den Anlagentabellen der BMF-Monatsberichte, nicht im HTML-Teil. Für die hier ausgewiesenen Perioden ist sie geprüft; für die übrigen Monate der Reihe liegt sie noch nicht vor. Diese Monate bleiben leer. Wir interpolieren nicht und rechnen nichts hoch.

Das ist eine bewusste Entscheidung. Eine durchgehende Linie wäre optisch besser und inhaltlich schlechter: sie würde behaupten, wir hätten Werte, die wir nicht haben. Interpolierte Punkte wären in einer zitierfähigen Reihe ein Fehler, kein Service.

Häufige Fragen zur Berechnung

Wie wird aus der Steuer das Einsatzvolumen berechnet?

Die Virtuelle Automatensteuer beträgt nach § 36 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage nach § 37 RennwLottG. Diese Bemessungsgrundlage ist der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer selbst; die Steuer steckt also im Einsatz. Auf den Brutto-Einsatz gerechnet ergibt das einen effektiven Satz von 5,3 ÷ 105,3 = 5,033 %. Die Rückrechnung lautet deshalb Einsatz = Steuer × 105,3 ÷ 5,3, also × 19,868.

Warum nicht einfach Steuer geteilt durch 5,3 Prozent?

Weil das die Bemessungsgrundlage mit dem Brutto-Einsatz verwechselt. Die naive Rechnung (÷ 0,053, also × 18,868) unterstellt, die Steuer käme auf den Einsatz obendrauf. Nach § 37 RennwLottG ist es umgekehrt. Die naive Variante unterschätzt das Volumen um rund 5 %. Für 2023 ergibt die naive Rechnung 4,99 Mrd. €, die korrekte 5,25 Mrd. €.

Ist das Einsatzvolumen dasselbe wie der Bruttospielertrag?

Nein, und diese Verwechslung ist verbreitet. Der Spieleinsatz ist die Summe aller Einsätze; bei Automatenspielen wird dasselbe Guthaben vielfach wieder eingesetzt. Der Bruttospielertrag ist demgegenüber, was beim Anbieter bleibt. Eine häufig zitierte Zahl von rund 5 Mrd. € für 2023 wird als „Bruttospielertrag“ bezeichnet, entspricht aber exakt der naiven Rückrechnung des Steueraufkommens. Sie ist also ein Einsatzvolumen, und dazu ein zu niedrig gerechnetes.

Warum weicht die Steuer eines Monats von den Einsätzen dieses Monats ab?

Die Steuer wird bis zum 15. des Folgemonats selbst angemeldet. Die Einnahmen eines Monats spiegeln daher überwiegend die Einsätze des Vormonats (Kassen-, nicht Entstehungsprinzip).

Warum fehlen einzelne Monate?

Die Komponentenzeile „Virtuelle Automatensteuer“ steht nur in den Anlagentabellen der BMF-Monatsberichte, nicht im HTML-Teil. Für die hier ausgewiesenen Perioden ist sie geprüft; für die übrigen Monate der Reihe liegt sie noch nicht vor. Diese Monate bleiben leer. Wir interpolieren nicht und rechnen nichts hoch.