Stand 21.07.2026
Methodik: Quellen, Zählweise, Bewertung
Wer eine Zahl auf dieser Website anzweifelt, kann hier nachlesen, wie sie entstanden ist, und den Weg selbst nachgehen.
Die Zählweise
Für die Frage „wie viele erlaubte Anbieter gibt es?“ existieren im deutschsprachigen Netz Antworten zwischen neun und über neunzig. Der Grund liegt fast immer in einer uneinheitlichen Zählweise und in einem fehlenden Stand-Datum. Wir zählen so:
Grundlage ist ausschließlich die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Keine Sekundärquelle, kein Branchenverzeichnis, keine andere Vergleichsseite.
Getrennt wird nach Erlaubnisart. Die Liste umfasst zum Stand 21.07.2026 167 Erlaubnisinhaber über alle Glücksspielarten, darunter Sparlotterien, Lotterieeinnehmer, Spielbanken und Pferdewetten. Für virtuelle Automatenspiele sind es 35 Erlaubnisinhaber. Wer nicht nach Erlaubnisart trennt, zählt Angebote mit, die keine Slots anbieten dürfen.
Immer beide Zahlen. Ein Erlaubnisinhaber ist nicht eine Marke. 35 Erlaubnisinhaber betreiben 101 erlaubte Domains. Beide Zahlen sind richtig; sie beantworten verschiedene Fragen. Wir nennen immer beide und schreiben dazu, welche gemeint ist.
Was „erfasst“ heißt. Über alle Glücksspielarten hinweg führt die Liste 204 verschiedene Domains — das ist der Bestand, gegen den der Legal-Check prüft. Davon entfallen 101 auf virtuelle Automatenspiele, 7 auf Online-Poker und 8 auf Online-Casinospiele; der Rest verteilt sich auf Lotterien, Sportwetten, Spielbanken und Pferdewetten. Auch diese Summe wird beim Build gegen die Liste geprüft.
Domain-Ebene, nicht Firmen-Ebene. Eine Erlaubnis gilt für einzelne Domains. Derselbe Rechtsträger kann auf einer Adresse eine Slot-Erlaubnis haben und auf einer anderen nur eine Vermittlungserlaubnis. Deshalb wird jede Aussage über die Erlaubnislage auf eine konkrete Domain bezogen.
Maschinell extrahiert, doppelt geprüft. Die Liste wird programmatisch aus der amtlichen Seite ausgelesen, nicht abgetippt. Die Anzahl der Slot-Erlaubnisse wird auf zwei voneinander unabhängigen Wegen ermittelt; weichen sie ab, bricht unser Build ab und es erscheint keine Zahl. Der Datensatz steht als CSV und JSON zum Download.
Wie die Rangfolge entsteht
Die Erlaubnis ist die Eintrittsschwelle, kein Bewertungspunkt. Fehlt für eine Domain die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, erscheint sie nicht im Vergleich, unabhängig davon, wie gut das Angebot wäre. Diese Prüfung läuft automatisch: ein Anbieter, dessen Domain nicht im Register steht, lässt unseren Build fehlschlagen.
| Kriterium | Gewicht | Warum |
|---|---|---|
| Auszahlungsquote | 40 % | Die Kennzahl mit dem größten Effekt auf den erwarteten Verlust. |
| Spielauswahl | 25 % | Anzahl der angebotenen Titel. |
| Bonus | 20 % | Eine Marketing-Größe. Wird deshalb bewusst nicht zuerst gewichtet. |
| Lizenzumfang | 15 % | Wie viele Spielformen die Erlaubnis tatsächlich abdeckt. |
Fehlende Werte werden nicht ersetzt. Ist ein Feld nicht veröffentlicht, steht das so in der Tabelle. Wir setzen dort keine Null ein, denn eine Null wäre eine Aussage, die wir nicht belegen können, und wir schätzen den Wert nicht. Stattdessen verteilt sich das Gewicht dieses Kriteriums auf die übrigen Kriterien desselben Anbieters.
„≥“ heißt Mindestwert. Wenn eine Quelle „über 96 %“ angibt, rechnen wir mit 96 % und markieren den Wert mit „≥“. Ein Anbieter wird dadurch nie besser dargestellt, als die Quelle hergibt.
Fremde Rangfolgen sind nicht unsere. Ein Teil der Einzelwerte (Bonus, Auszahlungsquote, Spielanzahl) stammt aus einer öffentlichen Vergleichstabelle der Augsburger Allgemeinen. Deren Reihenfolge übernehmen wir nicht, nur die Einzelfelder, und die Rangfolge berechnen wir nach den Gewichten oben neu.
Der Interessenkonflikt, offen benannt
Diese Website ist darauf angelegt, sich über Werbe-Links zu finanzieren. Derzeit besteht für keine der 10 bewerteten Marken eine Partnerschaft, und wir verdienen an keinem Verweis etwas. Der Interessenkonflikt ist damit angelegt, auch wenn er heute nicht wirksam wird, und es ist ehrlicher, ihn zu benennen als „100 % unabhängig“ zu behaupten.
So gehen wir damit um: im Register stehen alle erlaubten Anbieter, und verlinkt sind alle bewerteten Marken, unabhängig davon, ob eine Partnerschaft besteht. Der Verweis führt in jedem Fall auf die offizielle Anbieterseite. Ob wir an einem Verweis verdienen, steht am Eintrag selbst: solange keine Partnerschaft besteht, sagt das jedes Profil ausdrücklich. Sobald eine besteht, wird sie dort gekennzeichnet.
Warum die Verweise trotzdem als Werbung ausgezeichnet sind: rel=„sponsored nofollow“ ist die Auszeichnung für kommerzielle Verweise.
Wir setzen sie auf jeden Anbieter-Verweis, auch auf die, an denen wir derzeit nichts
verdienen. Die Auszeichnung folgt dem Zweck des Verweises, nicht der heutigen Vergütung:
so muss sie nicht nachgezogen werden, wenn aus einem Verweis später ein Partner-Link wird,
und Suchmaschinen erhalten von uns kein Ranking-Signal für ein Angebot, das wir selbst
bewerten.
Was die Platzierung nicht beeinflusst: ob eine Partnerschaft besteht, wie hoch eine Provision ist, oder ob ein Anbieter uns kontaktiert hat. Die Rangfolge folgt den Gewichten oben. Wir nehmen keine Zahlungen für Platzierungen an und kennzeichnen keine bezahlten Einträge als redaktionell, weil es keine bezahlten Einträge gibt.
Drei Seiten sind vollständig frei von Monetarisierung: OASIS-Sperre aufheben, Spielerschutz-Daten und Verantwortungsvoll spielen. Dort gibt es keine Anbieter-Verweise, keine Partner-Links und keine Werbeflächen, auch nicht am Rand. Wer sich selbst gesperrt hat oder über eine Sperre nachdenkt, ist keine Zielgruppe für Anbieterwerbung.
Warum erlaubte Anbieter „Spielothek“ sagen
Eine Beobachtung, die beim Vergleichen sofort auffällt: die Anbieter mit deutscher Erlaubnis nennen sich fast durchweg „Online-Spielothek“, nicht „Online Casino“. Das ist kein Marketing-Geschmack, sondern Gesetz.
§ 22a Abs. 11 GlüStV 2021 bestimmt: „Im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Eigenvertrieb von virtuellen Automatenspielen oder Werbung hierfür ist die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ unzulässig.“
Für die Praxis heißt das: wer sein eigenes Angebot für virtuelle Automatenspiele als „Casino“ bewirbt, verstößt gegen diese Vorgabe. Das ist ein zusätzliches, sehr schnelles Erkennungsmerkmal, und es erklärt, warum die Suche nach „Online Casino“ und die Selbstbezeichnung der erlaubten Anbieter auseinanderfallen.
Wir verwenden „Online Casino“ dort, wo es die Frage der Leserinnen und Leser abbildet, und die gesetzliche Bezeichnung „virtuelle Automatenspiele“ dort, wo es um die Erlaubnislage geht. Wir sind selbst kein Veranstalter und betreiben keinen Eigenvertrieb.
Redaktion und Korrekturen
Die Inhalte entstehen redaktionell ohne namentliche Autorenzeile. Wir erfinden keine Expertenprofile und keine Testberichte über Spielerlebnisse, die wir nicht hatten. Was hier steht, ist aus Primärquellen belegt — Gesetzestext, amtliche Listen, Behördenangaben, veröffentlichte Statistiken — oder es steht nicht hier.
Jede Zahl trägt ihre Quelle und ihr Stand-Datum. Fällt ein Wert weg, weil die Quelle ihn nicht mehr ausweist, entsteht eine Lücke in der Reihe. Wir interpolieren nicht und rechnen nichts hoch.
Fehler bitte melden. Wir korrigieren sie und schreiben dazu, was geändert wurde und wann.