Rechtsstand geprüft am 29.07.2026 · Zahlen mit eigenem Stand

Spielerschutz-Daten: OASIS, LUGAS und die Limits in Zahlen

Der Glücksspielstaatsvertrag arbeitet mit harten Zahlen: ein Euro, fünf Sekunden, tausend Euro, eine Sperrdatei mit sechsstelligem Bestand. Hier stehen sie zusammen, jede mit ihrer Fundstelle.

Weiße Karte mit einer dünnen roten Linie, gehalten von einer schwarzen Klammer
Abb. 07 Der gesetzliche Höchstwert ist eine Obergrenze, kein Vorgabewert Eigene Darstellung

Aktive Spielersperren

≈ 367.000

Bestand der Sperrdatei · Stand Anfang 2026

Abfragen im Jahr 2025

> 5,2 Mrd.

Anbieter müssen vor jeder Spielteilnahme abfragen · Stand Jahr 2025

Abfragen pro Monat

> 433 Mio.

abgeleitet aus der Jahressumme · Stand Durchschnitt 2025

Die Grenzen im Überblick

Gesetzliche Vorgaben für virtuelle Automatenspiele
VorgabeWertFundstelle
Höchsteinsatz je Spiel 1 € § 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV 2021
Mindestdauer je Spiel (Durchschnitt) 5 s § 22a Abs. 6 S. 1 GlüStV 2021
Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit 1.000 € / Monat § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021
Ohne festgelegtes Limit keine Teilnahme zwingend § 6c Abs. 1 S. 6 GlüStV 2021
Parallelspiel verboten § 22a Abs. 10 GlüStV 2021
Jackpots verboten § 22a Abs. 8 S. 2 GlüStV 2021
Abkühlphase nach Hinweis 5 Minuten § 22a Abs. 9 GlüStV 2021
Mindestdauer einer Sperre 3 bzw. 12 Monate § 8a Abs. 6 GlüStV 2021

Gesetzliche Grenzen nach § 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV 2021, § 22a Abs. 6 S. 1 GlüStV 2021 und § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021

Was die Limits praktisch bedeuten

Die gesetzlichen Grenzen klingen abstrakt: ein Euro je Spiel, im Durchschnitt fünf Sekunden je Spiel, tausend Euro Einzahlung im Monat. Der Rechner setzt sie in die Größen um, auf die es ankommt: Einsatzvolumen und statistisch erwarteter Verlust. Er zeigt nicht, wie lange man spielen kann, sondern wie schnell ein Budget bei Ausnutzung der Grenzen aufgebraucht ist.

Voreinstellung: das gesetzliche anbieterübergreifende Limit von 1.000 €

Gesetzliches Maximum: 1 € (§ 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV 2021)

Gesetzlich durchschnittlich mindestens 5 Sekunden (§ 22a Abs. 6 S. 1 GlüStV 2021), ein Durchschnitt, keine Untergrenze je Einzelspiel

Wert des Anbieters aus dem Register eintragen. Wir setzen hier keinen Wert ein, den der Anbieter nicht veröffentlicht hat.

Referenzfall: 1 € je Spiel, 5 Sekunden, 96 % Auszahlungsquote, 1.000 € Budget
Spiele pro Stunde720
Einsatzvolumen pro Stunde720 €
Statistisch erwarteter Verlust pro Stunde28,80 €
Einsatzvolumen, das das Budget trägt25.000 €
Statistische Spieldauer bis das Budget aufgebraucht ist34,7 Stunden

Wie das zu lesen ist

„Statistisch erwartet“ heißt: über sehr viele Spiele hinweg. Im Einzelfall kann der Verlust deutlich höher oder niedriger ausfallen; die Auszahlungsquote ist ein langfristiger Durchschnitt und keine Aussage über eine Sitzung. Der erwartete Verlust ist bei jeder Auszahlungsquote unter 100 % positiv: je länger gespielt wird, desto näher liegt das Ergebnis am Erwartungswert. Kostenlose und anonyme Beratung beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: 0800 1372700.

OASIS und LUGAS im Vergleich

Beide Namen tauchen ständig zusammen auf, meinen aber Unterschiedliches. OASIS ist die Sperrdatei: ein zentrales, spielformübergreifendes System, das für alle Länder einheitlich von der zuständigen Behörde des Landes Hessen betrieben wird (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Es beantwortet die Frage, ob eine Person teilnehmen darf.

LUGAS ist die Limitdatei. Dort läuft die Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits zusammen, und dort wird auch das Verbot des Parallelspiels technisch durchgesetzt. Es beantwortet die Frage, wie viel und wie gleichzeitig gespielt werden darf.

Beide wirken nur bei angeschlossenen Anbietern. Ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis fragt weder die Sperrdatei ab noch führt es das Einzahlungslimit. Dort existiert dieser Schutz nicht. Wer wissen will, ob eine konkrete Adresse angeschlossen ist, prüft sie im Legal-Check.

Beratung

Diese Seite stellt Zahlen und Rechtsgrundlagen zusammen. Sie ersetzt keine Beratung, und sie enthält bewusst keine Anbieter-Verweise.

Kostenlose und anonyme Hilfe bei Glücksspielproblemen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: 0800 1372700 (bioeg.de). Wer über eine Sperre nachdenkt, findet das Verfahren auf OASIS-Sperre aufheben erklärt, inklusive der Tatsache, dass ein Sperrantrag kostenfrei ist.

Häufige Fragen zum Spielerschutz

Was ist der Unterschied zwischen OASIS und LUGAS?

OASIS ist die Sperrdatei und beantwortet die Frage, ob eine Person überhaupt teilnehmen darf. LUGAS ist die Limitdatei und überwacht, wie viel anbieterübergreifend eingezahlt werden darf, sowie das Verbot, mehrere Spiele gleichzeitig zu spielen. Zwei Systeme, zwei Zwecke. Für die Aufhebung einer Sperre ist ausschließlich OASIS relevant, siehe OASIS-Sperre aufheben.

Gilt das Einzahlungslimit pro Anbieter oder für alle zusammen?

Für alle zusammen. § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021: „Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.“ Das Limit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen in einem Kalendermonat an alle angeschlossenen Veranstalter und Vermittler den Betrag erreicht. Ein zweites Konto bei einem anderen erlaubten Anbieter schafft also kein zweites Limit.

Kann das Einzahlungslimit erhöht werden?

Grundsätzlich liegt die Grenze bei 1.000 Euro im Monat. § 6c Abs. 1 S. 3 GlüStV 2021 erlaubt, in der Erlaubnis festzulegen, unter welchen Voraussetzungen ein Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann. Eine Erhöhung ist damit an Voraussetzungen gebunden, die die Aufsicht vorgibt, unter anderem an eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Was passiert, wenn kein Limit festgelegt ist?

Dann darf nicht gespielt werden. § 6c Abs. 1 S. 6 GlüStV 2021 bestimmt, dass eine Spielteilnahme nicht erfolgen darf, wenn für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt ist. Das Limit ist damit keine optionale Einstellung, sondern Voraussetzung der Teilnahme.

Darf man mehrere Spiele gleichzeitig spielen?

Nein. § 22a Abs. 10 GlüStV 2021: „Das gleichzeitige Spielen von mehreren virtuellen Automatenspielen ist verboten.“ Das gilt ausdrücklich auch für dasselbe Spiel, und den Spielern darf nur ein Spiel zur gleichen Zeit angezeigt werden. Erlaubnisinhaber müssen das technisch sicherstellen.

Warum gibt es bei erlaubten Anbietern keine Jackpots?

Weil sie verboten sind. § 22a Abs. 8 S. 2 GlüStV 2021: „Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpotverbot).“ Ein Gewinn muss außerdem in einem vor Spielbeginn festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen. Wer progressive Jackpots bewirbt, tut das nicht auf Grundlage einer deutschen Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele.

Wie schnell darf ein Spiel ablaufen?

§ 22a Abs. 6 S. 1 GlüStV 2021: „Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern.“ Wichtig ist das Wort durchschnittlich: es handelt sich um einen Durchschnitt über die Spiele, nicht um eine harte Untergrenze für jedes Einzelspiel. Daraus ergibt sich eine maximal zulässige Durchschnittsrate von 720 Spielen pro Stunde.

Wie hoch darf der Einsatz je Spiel sein?

§ 22a Abs. 7 S. 1 GlüStV 2021: „Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen.“ Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann diesen Höchsteinsatz an geänderte Verhältnisse anpassen; der Wert ist also gesetzlich fixiert, aber nicht auf Dauer unveränderlich.