Rechtsstand geprüft am 29.07.2026 · GlüStV 2021

OASIS Sperre aufheben: Antrag, Dauer und Fristen beim RP Darmstadt

Eine Sperre endet nicht von selbst. Sie endet nur auf schriftlichen Antrag und erst nach einer gesetzlichen Wartefrist. Diese Seite erklärt den regulären Weg, mit Fundstelle für jeden Schritt.

Wer eine OASIS Spielersperre aufheben möchte, findet dafür im Glücksspielstaatsvertrag ein klar geregeltes Verfahren: Mindestdauer, Antragsweg, Zuständigkeit und Wartefrist stehen im Gesetz und sind nicht verhandelbar. Alles Weitere, etwa Angebote, die eine sofortige Entsperrung versprechen, steht dazu im Widerspruch.

Ein weißer verschlossener Briefumschlag mit rotem Innenrand, daneben ein Füllhalter
Abb. 08 Die Aufhebung läuft ausschließlich über einen schriftlichen Antrag Eigene Darstellung

Ohne Antrag endet die Sperre nicht

Der häufigste Irrtum bei dem Vorhaben, eine OASIS Sperre aufheben zu lassen: wer eine Selbstsperre für drei Monate beantragt hat, nimmt an, sie laufe danach aus. Das ist nicht der Fall. § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 sagt:

„Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde.“

„Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht.“

Die genannte Laufzeit ist also eine Mindestdauer. Ein Ablaufdatum ist damit nicht gemeint. Wer nach dem Ende der Mindestdauer nichts unternimmt, bleibt eingetragen — unbefristet. Das ist keine Panne im System, sondern Absicht: die Entscheidung, wieder teilzunehmen, soll aktiv getroffen werden und nicht durch Zeitablauf passieren.

OASIS Sperre aufheben: Antrag und Dauer, Schritt für Schritt

Schritt 01

Mindestdauer abwarten

Wer die OASIS Sperre aufheben will, kann den Antrag frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre stellen (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Vorher gestellte Anträge können nicht zur Aufhebung führen.
Schritt 02

Schriftlich beantragen

Der Antrag muss schriftlich von der gesperrten Person selbst kommen. Zuständig ist das RP Darmstadt (Regierungspräsidium Darmstadt); die Weiterleitung über einen Anbieter genügt (§ 8b Abs. 2 GlüStV 2021). Der Antrag ist kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021).
Schritt 03

Wartefrist

Die Aufhebung wird bei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche, bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Antragseingang wirksam (§ 8b Abs. 3 S. 2 GlüStV 2021). Die Entsperrung wird mitgeteilt.
Fristen im Überblick, jeweils mit Fundstelle
Punkt Selbstsperre Fremdsperre Fundstelle
Mindestdauer der Sperre mindestens 3 Monate auf Antrag, sonst 1 Jahr mindestens 1 Jahr § 8a Abs. 6 GlüStV 2021
Aufhebung nur auf schriftlichen Antrag ja ja § 8b Abs. 1 GlüStV 2021
Wartefrist bis zur Wirksamkeit 1 Woche 1 Monat § 8b Abs. 3 S. 2 GlüStV 2021
Kosten kostenfrei kostenfrei § 8c S. 3 GlüStV 2021
Anhörung vor Eintragung ja, mit Dokumentation § 8a Abs. 3 GlüStV 2021

Zuständig ist das RP Darmstadt

Das Sperrsystem wird für alle Länder einheitlich von der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben, praktisch dem RP Darmstadt (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Es gibt also keine Zuständigkeit des eigenen Bundeslandes und keine Zuständigkeit des Anbieters, bei dem gespielt wurde.

Die Sperre selbst ist spielformübergreifend: sie wirkt bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern gleichzeitig, also auch bei Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken. Eine Begrenzung auf einen einzelnen Anbieter kennt das System nicht.

Umgekehrt gilt: Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an das Sperrsystem angeschlossen und fragen es nicht ab. Der Schutz einer Sperre greift dort nicht, was einer der handfestesten Unterschiede zwischen erlaubten und nicht erlaubten Angeboten ist.

Für den Antrag selbst spielt es keine Rolle, bei welchem Anbieter die Eintragung erfolgt ist: eine OASIS Spielersperre aufheben lässt nur die zuständige Behörde, und eine OASIS Sperre aufheben zu lassen setzt in jedem Fall den eigenen schriftlichen Antrag beim RP Darmstadt voraus.

OASIS in Zahlen

Aktive Spielersperren

≈ 367.000

Bestand der Sperrdatei · Stand Anfang 2026

Abfragen im Jahr 2025

> 5,2 Mrd.

Anbieter müssen vor jeder Spielteilnahme abfragen · Stand Jahr 2025

Abfragen pro Monat

> 433 Mio.

abgeleitet aus der Jahressumme · Stand Durchschnitt 2025

Beratung

Diese Seite erklärt ein Verwaltungsverfahren. Sie ist keine Empfehlung, eine Sperre aufzuheben, und keine Bewertung dieser Entscheidung.

Wer unsicher ist, bekommt beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit kostenlose und anonyme Beratung: 0800 1372700. Das Angebot ist unabhängig von einer Sperre und auch dann erreichbar, wenn noch keine Entscheidung getroffen ist.

Ein Hinweis zur Vorsicht: Ein Antrag auf Aufhebung ist bei der Behörde kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021), und die gesetzlichen Wartefristen lassen sich nicht verkürzen. Angebote, die eine schnellere oder sofortige Entsperrung gegen Bezahlung versprechen, können das nicht einhalten.

Häufige Fragen zur Aufhebung

Endet eine OASIS Sperre automatisch, wenn die Frist abgelaufen ist?

Nein. § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 ist an diesem Punkt ausdrücklich: „Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht.“ Das gilt auch dann, wenn bei der Beantragung der Sperre eine bestimmte Laufzeit genannt wurde. Wer eine Sperre für drei Monate beantragt hat und danach nichts unternimmt, bleibt gesperrt, und zwar unbefristet. Es braucht in jedem Fall einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung.

Wie lange dauert es, bis die Aufhebung wirksam wird?

Nach § 8b Abs. 3 S. 2 GlüStV 2021 wird die Aufhebung nicht vor Ablauf einer Woche bei einer Selbstsperre und nicht vor Ablauf eines Monats bei einer Fremdsperre wirksam, jeweils gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Behörde. Diese Frist ist eine bewusste Abkühlphase und lässt sich nicht verkürzen.

Was ist die Mindestdauer der Sperre?

Die Sperre beträgt nach § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 mindestens ein Jahr. Wer eine Selbstsperre beantragt, kann einen kürzeren Zeitraum wählen, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate angegeben, gilt das gesetzlich als Angabe von drei Monaten. Ein Antrag auf Aufhebung ist frühestens nach Ablauf dieser Mindestdauer möglich.

Wo wird der Antrag auf Aufhebung gestellt?

Bei der für die Sperrdatei zuständigen Behörde; das ist dauerhaft das Regierungspräsidium Darmstadt für alle Bundesländer (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Nach § 8b Abs. 2 GlüStV 2021 genügt auch die Weiterleitung des Antrags durch einen Veranstalter oder Vermittler. Ein Antrag über Dritte, die Geld dafür verlangen, ist nicht erforderlich.

Was kostet die Aufhebung der Sperre?

Nichts. § 8c S. 3 GlüStV 2021 bestimmt: „Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.“ Wer für einen Sperrantrag oder für eine Aufhebung Geld verlangt, verlangt es für etwas, das bei der Behörde kostenfrei ist.

Was passiert bei einer Fremdsperre, die ein Anbieter eingetragen hat?

Vor der Eintragung muss dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§ 8a Abs. 3 GlüStV 2021), und die eintragende Stelle muss unverzüglich in Textform über die Sperre und über das Verfahren zu ihrer Beendigung informieren (§ 8a Abs. 5 GlüStV 2021). Wird später ein Antrag auf Aufhebung gestellt, informiert die Behörde den Anbieter, der die Fremdsperre eingetragen hat; hat ein Dritter die Sperre gemeldet, wird auch dieser über den Antrag und über die Möglichkeit eines erneuten Sperrantrags informiert (§ 8b Abs. 4 GlüStV 2021).

Gilt die Sperre auch für Sportwetten und Spielhallen?

Ja. OASIS ist ein spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Die Sperre wirkt bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern, also auch für Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken, nicht nur für virtuelle Automatenspiele im Internet.

Wirkt die Sperre auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?

Nein. Die Abfragepflicht trifft die Veranstalter und Vermittler, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag an das Sperrsystem angeschlossen sind. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht angeschlossen und fragen die Sperrdatei nicht ab, sodass der Schutz der Sperre dort nicht greift. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen erlaubten und nicht erlaubten Angeboten.

Wie viele Menschen sind aktuell in OASIS gesperrt?

Anfang 2026 umfasst die Sperrdatei rund 367.000 aktive Spielersperren. Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen durch das System, im Monatsdurchschnitt also mehr als 433 Millionen. Weitere Zahlen stehen bei den Spielerschutz-Daten.

Ist eine erneute Sperre nach der Aufhebung möglich?

Ja, ein neuer Sperrantrag ist jederzeit möglich und ebenfalls kostenfrei. Bei einer aufgehobenen Fremdsperre werden die Dritten, welche die Sperre gemeldet hatten, ausdrücklich über die Möglichkeit informiert, einen erneuten Sperrantrag zu stellen (§ 8b Abs. 4 GlüStV 2021).

Kann ein Anbieter die Aufhebung beschleunigen?

Nein. Der Anbieter kann den Antrag lediglich weiterleiten (§ 8b Abs. 2 GlüStV 2021). Über die Aufhebung entscheidet die zuständige Behörde, und die Wartefrist von einer Woche beziehungsweise einem Monat ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Ein Angebot, die Sperre schneller oder „sofort“ aufzuheben, kann nicht eingehalten werden.

Wo gibt es Hilfe bei Glücksspielproblemen?

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet kostenlose und anonyme Beratung unter 0800 1372700. Die Beratung ist unabhängig von einer Sperre und auch dann erreichbar, wenn noch keine Entscheidung getroffen ist.

Was ist der Unterschied zwischen OASIS und LUGAS?

OASIS ist die Sperrdatei: es geht um die Frage, ob eine Person überhaupt teilnehmen darf. LUGAS ist das Limitdatei-System: dort wird das anbieterübergreifende Einzahlungslimit überwacht und das Verbot des Parallelspiels technisch umgesetzt. Beide Systeme sind getrennt und haben unterschiedliche Zwecke; Details bei den Spielerschutz-Daten.

Muss der Antrag begründet werden?

Das Gesetz verlangt für die Aufhebung einen schriftlichen Antrag der gesperrten Person (§ 8b Abs. 1 GlüStV 2021) und lässt ihn frühestens nach Ablauf der Mindestdauer zu. Eine inhaltliche Begründungspflicht für den Antragsteller ergibt sich daraus nicht; die Behörde veranlasst die Aufhebung durch Eintragung in die Sperrdatei und teilt die Entsperrung mit.

Kann die Sperre auf einzelne Anbieter begrenzt werden?

Nein. Das Sperrsystem ist zentral und spielformübergreifend angelegt (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021); die Sperre wirkt bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern gleichzeitig. Eine Beschränkung auf einen einzelnen Anbieter ist darin nicht vorgesehen.