Rechtsstand geprüft am 29.07.2026 · GlüStV 2021
OASIS Sperre aufheben: Antrag, Dauer und Fristen beim RP Darmstadt
Eine Sperre endet nicht von selbst. Sie endet nur auf schriftlichen Antrag und erst nach einer gesetzlichen Wartefrist. Diese Seite erklärt den regulären Weg, mit Fundstelle für jeden Schritt.
Wer eine OASIS Spielersperre aufheben möchte, findet dafür im Glücksspielstaatsvertrag ein klar geregeltes Verfahren: Mindestdauer, Antragsweg, Zuständigkeit und Wartefrist stehen im Gesetz und sind nicht verhandelbar. Alles Weitere, etwa Angebote, die eine sofortige Entsperrung versprechen, steht dazu im Widerspruch.
Ohne Antrag endet die Sperre nicht
Der häufigste Irrtum bei dem Vorhaben, eine OASIS Sperre aufheben zu lassen: wer eine Selbstsperre für drei Monate beantragt hat, nimmt an, sie laufe danach aus. Das ist nicht der Fall. § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 sagt:
„Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde.“
„Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht.“
Die genannte Laufzeit ist also eine Mindestdauer. Ein Ablaufdatum ist damit nicht gemeint. Wer nach dem Ende der Mindestdauer nichts unternimmt, bleibt eingetragen — unbefristet. Das ist keine Panne im System, sondern Absicht: die Entscheidung, wieder teilzunehmen, soll aktiv getroffen werden und nicht durch Zeitablauf passieren.
OASIS Sperre aufheben: Antrag und Dauer, Schritt für Schritt
Mindestdauer abwarten
Wer die OASIS Sperre aufheben will, kann den Antrag frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre stellen (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Vorher gestellte Anträge können nicht zur Aufhebung führen.Schriftlich beantragen
Der Antrag muss schriftlich von der gesperrten Person selbst kommen. Zuständig ist das RP Darmstadt (Regierungspräsidium Darmstadt); die Weiterleitung über einen Anbieter genügt (§ 8b Abs. 2 GlüStV 2021). Der Antrag ist kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021).Wartefrist
Die Aufhebung wird bei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche, bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Antragseingang wirksam (§ 8b Abs. 3 S. 2 GlüStV 2021). Die Entsperrung wird mitgeteilt.| Punkt | Selbstsperre | Fremdsperre | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestdauer der Sperre | mindestens 3 Monate auf Antrag, sonst 1 Jahr | mindestens 1 Jahr | § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 |
| Aufhebung nur auf schriftlichen Antrag | ja | ja | § 8b Abs. 1 GlüStV 2021 |
| Wartefrist bis zur Wirksamkeit | 1 Woche | 1 Monat | § 8b Abs. 3 S. 2 GlüStV 2021 |
| Kosten | kostenfrei | kostenfrei | § 8c S. 3 GlüStV 2021 |
| Anhörung vor Eintragung | — | ja, mit Dokumentation | § 8a Abs. 3 GlüStV 2021 |
Zuständig ist das RP Darmstadt
Das Sperrsystem wird für alle Länder einheitlich von der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben, praktisch dem RP Darmstadt (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Es gibt also keine Zuständigkeit des eigenen Bundeslandes und keine Zuständigkeit des Anbieters, bei dem gespielt wurde.
Die Sperre selbst ist spielformübergreifend: sie wirkt bei allen angeschlossenen Veranstaltern und Vermittlern gleichzeitig, also auch bei Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken. Eine Begrenzung auf einen einzelnen Anbieter kennt das System nicht.
Umgekehrt gilt: Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an das Sperrsystem angeschlossen und fragen es nicht ab. Der Schutz einer Sperre greift dort nicht, was einer der handfestesten Unterschiede zwischen erlaubten und nicht erlaubten Angeboten ist.
Für den Antrag selbst spielt es keine Rolle, bei welchem Anbieter die Eintragung erfolgt ist: eine OASIS Spielersperre aufheben lässt nur die zuständige Behörde, und eine OASIS Sperre aufheben zu lassen setzt in jedem Fall den eigenen schriftlichen Antrag beim RP Darmstadt voraus.
OASIS in Zahlen
Aktive Spielersperren
≈ 367.000
Bestand der Sperrdatei · Stand Anfang 2026
Abfragen im Jahr 2025
> 5,2 Mrd.
Anbieter müssen vor jeder Spielteilnahme abfragen · Stand Jahr 2025
Abfragen pro Monat
> 433 Mio.
abgeleitet aus der Jahressumme · Stand Durchschnitt 2025
Beratung
Diese Seite erklärt ein Verwaltungsverfahren. Sie ist keine Empfehlung, eine Sperre aufzuheben, und keine Bewertung dieser Entscheidung.
Wer unsicher ist, bekommt beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit kostenlose und anonyme Beratung: 0800 1372700. Das Angebot ist unabhängig von einer Sperre und auch dann erreichbar, wenn noch keine Entscheidung getroffen ist.
Ein Hinweis zur Vorsicht: Ein Antrag auf Aufhebung ist bei der Behörde kostenfrei (§ 8c S. 3 GlüStV 2021), und die gesetzlichen Wartefristen lassen sich nicht verkürzen. Angebote, die eine schnellere oder sofortige Entsperrung gegen Bezahlung versprechen, können das nicht einhalten.