Amtliche Whitelist · Stand 21.07.2026

Tischspiele in Deutschland: kein bundesweit erlaubtes Online-Roulette

Die Erlaubnis, die die GGL bundesweit erteilt, deckt virtuelle Automatenspiele ab und nichts darüber hinaus. Ein bundesweit legales Online-Roulette gibt es deshalb nicht, egal wie viele Vergleichsseiten eines listen. Wer Tischspiele sucht, muss wissen, wo die Grenze verläuft.

Raster aus sechzehn blanken weißen Kacheln, zwei davon rot gerandet und herausgehoben
Abb. 10 Erlaubt hat jeweils ein Land, nicht der Bund Eigene Darstellung

Was die Bundeserlaubnis abdeckt — und was nicht

Die bundesweit wirkende Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gilt für virtuelle Automatenspiele. Das sind Slots. Roulette, Blackjack und Baccarat sind keine Automatenspiele und von dieser Erlaubnis nicht erfasst.

Es gibt sie trotzdem, aber anders, als die Werbung vieler Seiten vermuten lässt. Die amtliche Liste führt eine eigene Kategorie „Online-Casinospiele“ mit 8 erlaubten Domains von 5 Rechtsträgern. Erteilt hat sie jeweils eine Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes, nicht die GGL, und sie gilt jeweils nur für ein Bundesland.

Der Unterschied ist nicht formal. Eine Erlaubnis mit dem Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein erlaubt das Angebot in Schleswig-Holstein, und sonst nicht. Wer in Nordrhein-Westfalen oder Bayern sitzt, findet dort kein bundesweit erlaubtes Online-Roulette, sondern ein regional erlaubtes Angebot oder ein unerlaubtes.

Die 8 Landeserlaubnisse für Online-Casinospiele

Erlaubnisart „Online-Casinospiele“, amtliche Whitelist, Stand 21.07.2026
Domain Erlaubnisinhaber Gilt nur für Aufsicht
casino.goldrummel.de Tipico Karlsruhe Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
casino.novoline.de NOVOLINE.DE GmbH (vormals BluBet Operations Limited) Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
casino.tipico.de Tipico Karlsruhe Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
drueckglueck.de/casino Skill On Net Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
merkur-spiel.de Merkur Bets Malta Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
sh-games.tipico.de Tipico Karlsruhe Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
sh-goldrummel.de Tipico Karlsruhe Limited Schleswig-Holstein Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
spielbanken-bayern-online.de Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Bayern Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes

Quelle: GGL Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021, Stand 21.07.2026. Verteilung nach Vertriebsgebiet: Schleswig-Holstein: 7 · Bayern: 1. Jede Zeile ist im Register einzeln verlinkt.

Was ein Vertriebsgebiet praktisch bedeutet

Eine Landeserlaubnis ist keine abgeschwächte Bundeserlaubnis, sie ist eine Erlaubnis mit einem anderen Geltungsbereich. Steht in der Spalte „Gilt nur für“ ein einzelnes Bundesland, dann ist das Angebot dort erlaubt und außerhalb nicht. Der Wohnsitz oder Aufenthaltsort der spielenden Person entscheidet, nicht der Sitz des Anbieters und nicht die Endung der Domain. Für die große Mehrheit der Bevölkerung heißt das: das Angebot ist erreichbar, für sie aber nicht erlaubt.

Daraus folgt eine Beobachtung, die die Lücke zwischen Suchanfrage und Rechtslage erklärt. Bundesweit erlaubte Anbieter dürfen kein Roulette anbieten, und die Anbieter, die es dürfen, dürfen es nur regional. Wer bundesweit nach legalem Online-Roulette sucht, sucht nach einer Kategorie, die es so nicht gibt. Genau diese Lücke füllen Angebote ohne deutsche Erlaubnis, und sie ist der Grund, warum Tischspiele in der Kanalisierungsdebatte eine Rolle spielen, siehe Schwarzmarkt-Report.

Nicht zu verwechseln ist das mit den stationären Spielbanken. Die amtliche Liste führt sie in einer eigenen Kategorie, „Casinospiele in Spielbanken“, mit eigenen Erlaubnissen der Länder. Ein Eintrag dort ist keine Erlaubnis für ein Online-Angebot. Erst wenn eine Landesbehörde ausdrücklich Online-Casinospiele erlaubt hat, existiert ein erlaubtes Online-Tischspielangebot, und dann begrenzt auf dieses Bundesland.

Ob das so bleibt, ist offen. Der Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag soll bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden, und die Frage, ob Tischspiele bundesweit erlaubt werden, gehört zu den erwartbaren Streitpunkten. Bis ein reformierter Staatsvertrag in Kraft ist, gilt die heutige Lage; was zur Debatte steht, steht auf GlüStV-Evaluierung.

Woran man es erkennt

Ein Live-Casino-Bereich auf einer deutschsprachigen Seite ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Prüfanlass. Wenn die Bundeserlaubnis Tischspiele nicht abdeckt, dann beruht ein bundesweit vermarktetes Live-Casino nicht auf ihr.

Ein zweites, noch schnelleres Merkmal liefert das Gesetz selbst. § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 verbietet den Anbietern, ihr Angebot für virtuelle Automatenspiele überhaupt „Casino“ zu nennen:

„Im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Eigenvertrieb von virtuellen Automatenspielen oder Werbung hierfür ist die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ unzulässig.“

Deshalb heißen die erlaubten Angebote durchweg „Online-Spielothek“. Wer sein Slot-Sortiment offensiv als Casino bewirbt, verstößt entweder gegen diese Vorgabe oder beruht nicht auf einer deutschen Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Ein schnelles Signal also, allerdings ein schwaches: dass mehrere Marken das Wort im Namen führen, ändert daran nichts: der Markenname ist älter als die Vorschrift, und die Vorschrift betrifft Produktbezeichnung und Werbung. In jedem Fall ein Grund, die Adresse im Register nachzusehen, statt der Aufmachung zu glauben.

Häufige Fragen zu Online-Tischspielen

Gibt es in Deutschland legales Online-Roulette?

Nicht bundesweit. Die Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder deckt virtuelle Automatenspiele ab, also Slots. Online-Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccarat sind davon nicht erfasst. Erlaubt sind 8 Domains von 5 Rechtsträgern für Online-Casinospiele, erteilt jeweils von einer Landesbehörde und jeweils nur für ein Bundesland gültig.

Warum bieten dann so viele Seiten Live-Casino an?

Weil viele dieser Angebote keine deutsche Erlaubnis haben. Ein Live-Casino-Bereich ist kein Beleg dafür, dass er in Deutschland erlaubt ist. Er ist eher ein Hinweis darauf, dass das Angebot nicht auf einer GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele beruht, denn die deckt Tischspiele nicht. Prüfen lässt sich das pro Domain im Legal-Check.

Was bedeutet ein Vertriebsgebiet wie Schleswig-Holstein praktisch?

Die Erlaubnis gilt nur für dieses Bundesland. Ein Angebot mit einer Erlaubnis für das Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein ist außerhalb Schleswig-Holsteins nicht erlaubt. Im Register steht das Vertriebsgebiet für jede Domain in einer eigenen Spalte, siehe Lizenz-Register.

Dürfen erlaubte Anbieter ihr Angebot „Casino“ nennen?

Für virtuelle Automatenspiele nicht. § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 bestimmt: „Im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Eigenvertrieb von virtuellen Automatenspielen oder Werbung hierfür ist die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ unzulässig.“ Deshalb heißen die erlaubten Angebote „Online-Spielothek“ und nicht „Online Casino“. Wer sein Slot-Angebot als Casino bewirbt, verstößt entweder gegen diese Vorgabe oder beruht nicht auf einer deutschen Erlaubnis — ein schnelles Erkennungsmerkmal, allerdings ein schwaches, weil ältere Markennamen der Vorschrift vorausgehen.

Sind Spielbanken davon betroffen?

Die stationären Spielbanken sind ein eigener Bereich mit eigenen Erlaubnissen der Länder; die amtliche Whitelist führt sie unter „Casinospiele in Spielbanken“. Das ist nicht dasselbe wie ein Online-Angebot. Nur wo eine Landesbehörde ausdrücklich Online-Casinospiele erlaubt hat, existiert ein erlaubtes Online-Tischspielangebot, und dann begrenzt auf das jeweilige Vertriebsgebiet.

Wird sich das mit der Evaluierung ändern?

Möglich, aber offen. Der Evaluierungsbericht zum Glücksspielstaatsvertrag soll bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden — eine Vorgabe an die Behörden, keine Verfallsfrist; ein reformierter Staatsvertrag käme frühestens deutlich später. Was zur Debatte steht, steht auf GlüStV-Evaluierung. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage.